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  • Ausfuhr und Kurzzeitkennzeichen
  • Überführungen und Verzollungen

Verzollung Ihres Fahrzeuges

Bevor Sie ein Fahrzeug in ein Land ausführen möchten, dass nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehört, müssen Sie das Fahrzeug verzollen. Bei Fahrzeugen mit einem Wert von über 1000 Euro besteht seit 01.07.2009 die Pflicht zum elektronischen Ausfuhrverfahren.

Wir übernehmen die Ausfuhr-Verzollung für Sie und ersparen Ihnen unnötige Verzögerungen bei der Überführung Ihres Fahrzeuges.

Natürlich besorgen wir Ihnen auch zusätzlich ein Ausfuhr/Zollkennzeichen und Sie können sich jegliche Behördengänge hier in Deutschland sparen und entspannt die Heimreise mit Ihrem hier erworbenen Fahrzeug antreten.

Sie haben noch Fragen?

Unter folgenden Rufnummern: +49 7631 7056403 oder+49 151 22998643 sind wir für Sie erreichbar.

KFZ Zulassungsdienst für Deutschland, Frankreich und die Schweiz